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Ein CO₂-Preis ist das Fundament einer wirksamen und kosteneffizienten Klimapolitik.
Klimaverträgliche Alternativen werden durch einen CO2-Preis attraktiver und klimaschädigender Energieverbrauch teurer. Bisher existiert ein Preis für den Ausstoß klimaschädigender Gase nur für die vom Europäischen Emissionshandelssystem erfassten Treibhausgas-Quellen aus der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie, nicht jedoch für die erheblichen CO2-Mengen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor. Ein CO2-Preis auch in diesen Sektoren schafft wirtschaftliche Anreize zur Emissionsminderung durch Investitionen in klimaschonende Technologien und Verhaltensanpassungen.
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Bei Rückverteilung der Einnahmen aus dem CO₂-Preis lassen sich sozial unausgewogene Verteilungswirkungen weitestgehend vermeiden.
Ein CO2-Preis führt bei den privaten Haushalten zunächst zu Mehrausgaben für Mobilität und Wärme. Bei einem Preis von 50 Euro je Tonne CO2 wird beispielsweise Benzin um circa 14 Cent je Liter teurer, Heizöl um knapp 16 Cent je Liter und Erdgas um etwa 1,2 Cent je Kilowattstunde. Die Rückverteilung erfolgt mittels einer „Klimaprämie“ von 100 Euro pro Kopf und Jahr sowie einer Stromsteuersenkung von rund 2 Cent je Kilowattstunde. Haushalte mit niedrigem Energieverbrauch werden durch eine solche Reform unter dem Strich entlastet, während Haushalte mit hohem Energieverbrauch und Treibhausgasausstoß höhere Kosten zu tragen haben. Untere und mittlere Einkommensgruppen erhalten im Durchschnitt mehr Geld zurück als sie für ihren – vergleichsweise geringen – CO2-Ausstoß zahlen.
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Durch eine gleichzeitige Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld werden auch Pendelnde mit niedrigem und mittlerem Einkommen mehrheitlich entlastet.
Für Haushalte im ländlichen Raum treten keine nennenswerten systematischen Zusatzbelastungen durch die CO2-Bepreisung auf. Durch die an jeden ausgezahlte Klimaprämie profitieren insbesondere größere Haushalte und damit Familien. Auch die meisten Mieterhaushalte zählen zu den Gewinnern.
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Ein Ausgleichsfonds für stark betroffene Haushalte ergänzt das Reformmodell.
Trotz Rückverteilung der Einnahmen verbleiben auch in den unteren und mittleren Einkommensgruppen noch Haushalte, denen signifikante Zusatzkosten entstehen. Hierfür wird ein aus den CO2-Einnahmen gespeister Ausgleichsfonds in Höhe von etwa 300 Millionen Euro aufgesetzt, durch den diese Belastungen effektiv begrenzt werden können.
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Prioritärer Ansatzpunkt zur Unterstützung betroffener Haushalte sollten allerdings zielgerichtete Programme sein, durch die klimaschonendes Verhalten und eine dauerhafte Minderung des Energieverbrauchs ermöglicht und gefördert werden.
Dazu zählen beispielsweise Anreizprogramme für klimaeffizientes Heizen und Bauen, Informations- und Beratungsprogramme oder Investitionen in den öffentlichen Verkehr. Hierdurch werden Treibhausgas-Ausstoß und finanzielle Belastung der privaten Haushalte gleichermaßen reduziert. Ein CO2-Preis ist somit nur ein – unverzichtbarer – Baustein einer effektiven und sozial ausgewogenen Klimaschutzstrategie.
Klimaschutz auf Kurs bringen
Wie eine CO₂-Bepreisung sozial ausgewogen wirkt
Einleitung
Der CO2-Preis ist unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik. Er verteuert CO2-intensive Konsummuster und begünstigt jene Konsumenten, die sich vergleichsweise klimafreundlich verhalten. Um Wirkung zu entfalten, sollte der Einstiegspreis nicht unter 50 Euro je Tonne CO2 liegen. Die CO2-orientierte Erhöhung der bereits existierenden Energiesteuern auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas ist schnell und bürokratiearm umsetzbar, da sie auf das bestehende Steuersystem zurückgreift. Durch Änderung der Steuersätze im bestehenden Energiesteuergesetz mit Beschluss noch in diesem Jahr kann der CO2-Preis bereits im nächsten Jahr Wirkung entfalten. Mittelfristig kann dann geprüft werden, die Steuervariante der CO2-Bepreisung durch einen momentan als Alternativsystem diskutierten Emissionshandel, der einer deutlich längeren Umsetzungszeit bedarf, abzulösen.
Die CO2-Bepreisung lässt sich sozial ausgewogen umsetzen. Dazu werden die bei den privaten Haushalten erzielten Steuermehreinnahmen von etwa 11,3 Milliarden Euro (inklusive Mehrwertsteuer) durch separate Regelungen vollständig an diese zurückverteilt. Im Saldo fließen dem Staat keine zusätzlichen Mittel aus den privaten Haushalten zu. Die Rückverteilung erfolgt über eine Kombination aus einer einheitlichen Pro-Kopf-Auszahlung („Klimaprämie“) und einer Stromsteuersenkung, ergänzt um einen Ausgleichsfonds für stark betroffene Haushalte. Hierdurch können soziale Schieflagen vermieden werden.
Bezieher unterer und mittlerer Einkommen sowie Haushalte mit Kindern gehören im Durchschnitt zu den Begünstigten einer solchen CO2-Bepreisung, während einkommensstarke und Ein-Personen-Haushalte durchschnittlich eine sehr moderate Zusatzbelastung erfahren. Pendlerhaushalte und Haushalte in ländlichen Räumen werden – entgegen landläufiger Erwartung – nicht in substanziellem Maße belastet. Wird die gegenwärtige Entfernungspauschale aufkommensneutral zu einem einkommensunabhängigen Mobilitätsgeld weiterentwickelt, dann gehören Pendelnde in unteren und mittleren Einkommensgruppen sogar zu den Gewinnern.
Allerdings sind die effektiven Be- und Entlastungswirkungen innerhalb der verschiedenen Gruppen heterogen verteilt. Einerseits gibt es auch in den einkommens
starken Gruppen Begünstigte, nämlich jene mit geringem Ressourcenverbrauch; andererseits können auch einkommensschwache Haushalte aufgrund ihrer spezifischen Lebensumstände und eines hohen Energieverbrauchs eine merkliche Belastung erfahren. Deswegen sollte die Einführung eines CO2-Preises von Maßnahmen begleitet werden, die hier zielgenau Abhilfe schaffen.
Dabei sollten Maßnahmen Priorität haben, die einkommensschwache Haushalte gezielt und dauerhaft vor steigenden Energie- und CO2-Preisen schützen, insbesondere durch Programme zur Senkung des Energieverbrauchs. Erweist sich das als kurzfristig nicht umsetzbar oder nicht ausreichend, können Kompensationszahlungen aus dem einzurichtenden Ausgleichsfonds an betroffene Haushalte sozial unausgewogene Wirkungen verhindern. Pauschalisierende Kompensationsmechanismen wie beispielsweise eine generelle Anhebung der Entfernungspauschale oder eine regionale Differenzierung der Klimaprämie sind weniger treffsicher hinsichtlich der Abfederung tatsächlicher sozialer Unwuchten und könnten überdies die Lenkungswirkung des CO2-Preises unterminieren.
Kernergebnisse
Bibliographische Daten
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Klimaschutz auf Kurs bringen
Wie eine CO2-Bepreisung sozial ausgewogen wirkt
Grafiken aus dieser Publikation
Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors 2005 bis 2018 sowie Zielpfad 2021 bis 2030
Abbildung 1 von Klimaschutz auf Kurs bringen auf Seite 6
Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors 2005 bis 2018 sowie Zielpfad 2021 bis 2030
Abbildung 2 von Klimaschutz auf Kurs bringen auf Seite 6
Unsere Expert:innen
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Thorsten Lenck
Programmleiter International Energy Data and Modelling Hub