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6. Oktober 2021

Das Ende der EEG-Umlage ist zum Greifen nah

Die EEG-Umlage für 2022 wird deutlich sinken und bei gut 3 oder 4 Cent je Kilowattstunde liegen – je nachdem, ob der CO₂-Preis-Kompromiss von 2019 gültig bleibt. 2023 könnte sie bereits abgeschafft werden.

Das Ende der EEG-Umlage ist zum Greifen nah

Die EEG-Umlagenprognose steht bevor. Am 15. Oktober geben die vier Betreiber der Stromübertragungsnetze die EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt. Bereits jetzt steht fest: Die EEG-Umlage wird 2022  deutlich sinken und bei gut 3 oder 4 Cent je Kilowattstunde liegen – je nachdem, ob der CO₂-Preis-Kompromiss von 2019 gültig bleibt. Im Jahr 2023 besteht für die neue Bundesregierung dann die große Chance, die EEG-Umlage dauerhaft abzuschaffen, wenn sie den CO2-Preis im Brennstoffemissionshandelsgesetz von 35 auf 60 Euro je Tonne erhöht.

Ein Blick zurück: Vor einem Jahr drohte die EEG-Umlage, die jahrelang zwischen 6 bis 7 Cent je Kilowattstunde lag, durch die Decke zu gehen. Aufgrund der Corona-Effekte stand zu befürchten, dass sie auf 9,7 Cent je Kilowattstunde ansteigen würde. Dieser sich abzeichnende Rekord-Anstieg war primär auf den Einbruch des Börsenstrompreises in Folge des pandemiebedingten Lockdowns 2020 zurückzuführen, was den EEG-Kontostand stark schrumpfen ließ. Der Kontostand Ende September ist ausschlaggebend für die Berechnung der Umlage im folgenden Jahr. Um diesen Anstieg zu verhindern, wurden erstmalig Bundeszuschüsse auf das EEG-Umlagekonto überwiesen und die Umlage zur Förderung Erneuerbarer Energien im Jahr 2021 damit auf 6,5 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Hierfür wurden 8,1 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt verwendet.

Im Jahr 2021 verhält sich der Strompreis nun genau gegenläufig zum vorherigen Jahr. Die hohen Gas-, Kohle- und CO₂-Preise haben zu einem stark gestiegenen Börsenstrompreis geführt. Somit wird weitaus weniger Geld vom EEG-Konto gebraucht, um die Differenzkosten der Erneuerbaren Energien auszugleichen. Der zur Berechnung der EEG-Umlage relevante Strompreis (der durchschnittliche Preis für Folgejahr-Stromlieferungen zwischen dem 15. Juni und dem 15. September 2021) hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Das EEG-Konto war somit im August 2021 mit über 4,7 Milliarden Euro gut gefüllt und von den im Vorjahr anvisierten Bundeszuschüssen in Höhe von 10,8 Milliarden Euro aus CO2-Preis und Corona-Konjunkturpaket wurden 2,7 Milliarden Euro gar nicht abgerufen.

EEG-Umlage 2022

Die EEG-Umlage sinkt 2022 also bereits ohne Berücksichtigung der Bundeszuschüsse deutlich, von 6,5 Cent je Kilowattstunde im aktuellen Jahr 2021 auf dann 4,3 Cent je Kilowattstunde. Die Umlage könnte sogar noch weiter fallen, und zwar aus zwei Gründen:

  • Ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung von Diesel, Benzin, Heizöl und Gas ist für die Senkung der EEG-Umlage vorgesehen. So wurde im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Dezember 2019 vereinbart, dass der CO₂-Preis im Jahr 2022 von ursprünglich 20 Euro auf 30 Euro pro Tonne erhöht wird – und diese Mehreinnahmen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Mit diesen Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von schätzungsweise 3 Milliarden Euro für 2022 kann die EEG-Umlage 2022 auf 3,3 Cent je Kilowattstunde fallen.
  • Hinzu kommt, dass im Entwurf zum Bundeshaushalt 2022 steht: „Etwaige Restmittel aus dem Konjunkturpaket stehen für den Zweck der Umlagesenkung auch in den Folgejahren zur Verfügung.“ So wurden mit dem Corona-Konjunkturpaket 11 Milliarden Euro bereitgestellt, um die EEG-Umlage 2021 und 2022 zu begrenzen. Aufgrund der Marktentwicklungen wurde nur ein Teil dieser Gelder auch eingesetzt. Fühlen sich die neue Bundesregierung und der Haushaltsgesetzgeber daran gebunden, diese Mittel weiterhin für diesen Zweck einzusetzen, könnte die EEG-Umlage (entweder 2022 oder in den nächsten Jahren) sogar noch weiter sinken.

EEG-Umlage sinkt weiter bis 2030

Mit 4,3 Cent beziehungsweise 3,3 Cent je Kilowattstunde (je nachdem ob mit oder ohne Bundeszuschüsse) verlässt die EEG-Umlage ihr Preisplateau zwischen 6 und 7 Cent der letzten Jahre und wäre erstmals wieder niedriger als vor zehn Jahren. Nach heutigen Erwartungen wird die EEG-Umlage auch ohne Bundeszuschüsse in den kommenden Jahren einem fallenden Trend folgen, bis sie Werte unter 1 Cent je Kilowattstunde zu Beginn der 2030er-Jahre erreichen wird. Für diesen Trend der EEG-Umlage gibt es im Wesentlichen drei Gründe:

  1. Die EEG-Anlagen der frühen Jahre, die noch vergleichsweise hohe Vergütungen erhalten haben, erreichen seit diesem Jahr nach und nach das Ende ihrer 20-jährigen Förderdauer. Der Kostenrucksack des EEG wird damit immer kleiner.
  2. Der gestiegene CO2-Preis im europäischen Emissionshandel stabilisiert den Börsenstrompreis auf einem höheren Niveau. Damit erzielen Erneuerbare Energien höhere Erlöse am Markt und die notwendige Fördersumme im EEG sinkt.
  3. Neue Wind- und Solaranlagen sind kostengünstig. Die benötigte Zubaugeschwindigkeit Erneuerbarer Energien muss zwar für ein klimaneutrales Deutschland mit einem Klimaschutz-Sofortprogramm verdreifacht werden. Dies führt – im Gegensatz zu früheren Jahren – aber nicht zu nennenswerten EEG-Kostensteigerungen, da mit der technologischen Entwicklung die Stromgestehungskosten Erneuerbarer Energien massiv zurückgegangen sind. Neu installierte Anlagen haben in den letzten Jahren nur etwa ein Prozent der Kosten der EEG-Umlage ausgemacht.

Die – auch bei beschleunigtem Erneuerbaren-Zubau – absehbar sinkenden EEG-Umlagebeträge in Kombination mit den aktuellen Marktrahmenbedingungen bieten der Bundesregierung die einmalige Chance, die EEG-Umlage faktisch abzuschaffen und mit der vollständigen Finanzierung aus den CO2-Preis-Einnahmen auf neue Füße zu stellen. Den politischen Willen vorausgesetzt, könnte die EEG-Umlage bereits ab 2023 auf null sinken.

Agora-Vorschlag: Senkung der EEG-Umlage ab 2023 auf null

Um die EEG-Umlage auf null absenken zu können, werden bei aktuellen Marktbedingungen 15 Milliarden Euro pro Jahr benötigt. Eine Anhebung des CO2-Preises für Heizen und Verkehr im BEHG auf 60 Euro ab 2023 (statt wie bisher im Gesetz vorgesehen 35 Euro), würde zu Einnahmen von circa 20 Milliarden Euro führen. Zusätzlich zur Absenkung der EEG-Umlage auf null blieben finanzielle Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro für Klimaschutzmaßnahmen mit einem Schwerpunkt auf sozialen Ausgleich:

  • Einrichtung eines Transformationsfonds für Haushalte mit niedrigen Einkommen, um den Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität gezielt zu fördern: Damit können CO2-Emissionen und die mit dem CO2-Preis verbundenen Kosten zielgerichtet und sozial ausgewogen vermieden werden.
  • Eine Erhöhung des Klimawohngeldes, um von höheren Gas- und Heizölkosten betroffene Mieterinnen und Mietern mit niedrigem Einkommen zu entlasten.
  • Soziale Wärmewende in den Quartieren, für umfassende Förderprogramme zur Gebäudesanierung, damit der Gebäudesektor seine jährlichen Klimaziele erreicht und Mieterinnen und Mieter beim Umstieg auf klimafreundliches Wohnen finanziell unterstützt werden.

Auch in den Jahren nach 2023 sind keine weiteren Mittel außerhalb des BEHG notwendig, um die EEG-Umlage dauerhaft bei null zu halten. Im Gegenteil: In den Jahren ab 2024 bleiben nach der Verminderung der Umlage noch 7 Milliarden aus den BEHG-Einnahmen für weiteren Klimaschutz übrig. Dieser Betrag wächst bis zum Jahr 2030 auf 10 Milliarden Euro jährlich. Eine weitere Anhebung des CO₂-Preises würde diesen Spielraum noch vergrößern, auch die Auszahlung eines Energiegeldes – zusätzlich zur Abschaffung der EEG-Umlage – wäre dann denkbar.

Die Entwicklung des Strompreises für Haushaltskund:innen

Der sinkenden EEG-Umlage für 2022 steht ein gestiegener Beschaffungspreis der Stromvertriebe gegenüber, da die Börsenstrompreise deutlich gestiegen sind. Auch angesichts vermutlich leicht steigender Netzentgelte dürfte daher ein Absinken der EEG-Umlage 2022 auf 4,3 Cent je Kilowattstunde nicht ausreichen, um die gegenläufigen Effekte vollständig zu kompensieren. Wenn allerdings, wie im Vermittlungsausschuss 2019 verabredet, der Bundeszuschuss auf das EEG-Umlagekonto in Höhe von 3 Milliarden Euro tatsächlich erfolgt und die EEG-Umlage auf 3,3 Cent je Kilowattstunde abgesenkt wird, dann dürften die Strompreise für Haushaltskund:innen 2022 stabil bleiben. Damit wäre Deutschland die große Ausnahme in Europa, wo angesichts der stark gestiegenen Rohstoffpreise auch die Strompreise für private Endverbraucher:innen in vielen Ländern stark ansteigen werden. Etliche Regierungen, wie etwa Spanien, Italien und Frankreich, haben bereits Unterstützungen für Haushaltskund:innen angekündigt.

Bei einer vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage im Jahr 2023 würde der Strompreis erstmals seit dem Jahr 2000 wieder sinken. Gegenüber dem Jahr 2021 entstünde für einen Zwei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden eine EEG-Umlage-Ersparnis in Höhe von knapp 200 Euro inklusive Mehrwertsteuer, für einen Vier-Personen-Haushalt bei einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden werden über 300 Euro eingespart. Das entspricht etwa einem Viertel der gesamten Stromkosten dieser Haushalte. Die auf der anderen Seite höheren Kosten für Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas könnten durch die vorgeschlagenen Förderprogramme abgefedert werden. Unter diesen Umständen würden erstmals die Preise in die richtige Richtung zeigen: Schlüsseltechnologien für den Klimaschutz wie Wärmepumpen oder Elektroautos würden im Betrieb billiger, fossile Heizungen und Verbrenner-Autos teurer.

Fazit

Die Verhandler:innen der neuen Koalition haben nun zwei Optionen: Entweder sie ruhen sich auf dem marktbedingten Absinken der EEG-Umlage im Jahr 2022 aus – und hoffen darauf, dass die steigenden Beschaffungspreise die gesunkene EEG-Umlage nicht vollständig aufheben. Oder sie nutzen die Gelegenheit und besiegeln rasch das Aus der EEG-Umlage schon im Jahr 2023 – und schaffen so den lang erwarteten Befreiungsschlag. Klimaschutz würde sich lohnen, Unternehmen wären von Kosten und Bürokratie befreit, und Stromkund:innen entlastet: Eine win-win-win-Situation für die Verhandler:innen der nächsten Regierung.

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