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Im Jahr 2019 entscheidet sich, ob Deutschland seine Klimaziele 2021–2030 erreicht oder verfehlt.
Denn während im Trend der letzten Jahre die Treibhausgasemissionen nur um 10 Mio. t CO2e pro Jahr gesunken sind, ist von 2021 bis 2030 eine jährliche Minderung um 25 Mio. t CO2e gefordert. Verfehlt Deutschland seine jährlichen Klimaziele, kommen auf den Bundeshaushalt nach Europarecht Kosten von 30 bis 60 Milliarden Euro zu, um anderen EU-Staaten ihre CO2-Minderungen abzukaufen.
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Kluge Klimapolitik gelingt durch einen Instrumentenmix, der CO₂-Minderung, Wirtschaftspolitik und sozialen Ausgleich miteinander in Einklang bringt.
Dies führt zu einer Kombination aus CO2-Bepreisung, Markteinführungsprogrammen, Anreizsystemen, Ordnungsrecht und Initiativen zur Änderung europäischer Regelwerke. Die Bundesregierung muss daher 2019 ein umfangreiches Gesetzespaket auf den Weg bringen, soll das 2030-Klimaziel erreicht werden.
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Mit einem Paket aus 15 Instrumenten ist es möglich, der 2030-Klimaherausforderung zu begegnen.
In Energiewirtschaft und Industrie geht es neben der rechtlichen Umsetzung des Kohleausstiegs darum, Investitionssicherheit für Klimatechnologien zu schaffen, u. a. durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Förderung grüner Fernwärme, eine Quote für grünen Wasserstoff und Markteinführungsprogramme für klimaneutrale Technologien in der Industrie.
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Um die Emissionen in Verkehr und Gebäuden zu senken, sind jetzt neue Instrumente gefragt.
Hierzu gehören ein Bonus-Malus-System beim Autokauf, eine Reform der Lkw-Maut, die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung und effektive Energiestandards für Neubauten und Sanierungen. Ergänzt wird dies durch einen CO2-Aufschlag auf die Energiesteuern mit kompletter Rückverteilung der Einnahmen, u. a. über eine 100-Euro-pro-Kopf-Klimaprämie und eine Senkung der Stromsteuer.
15 Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz
Einleitung
Die Diskussion um die künftige Klimapolitik hat wieder Fahrt aufgenommen: Schülerinnen und Schüler fordern weltweit im Rahmen von FridaysForFuture eine ehrgeizigere Klimapolitik, VN-Generalsekretär Guterres hat die Staats- und Regierungschefs für September 2019 zu einem Weltklimagipfel eingeladen, und auch die Bundesregierung hat das Jahr 2019 zum „Klimajahr“ erklärt. Bis Ende des Jahres will sie ein Klimaschutzgesetz verabschieden, dass die Erreichung des deutschen Klimaziels 2030 sicherstellt.
Mit unseren „15 Eckpunkten für das Klimaschutzgesetz“ schlagen wir deshalb vier übergreifende und elf spezifische Instrumente für die Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr, Gebäude und Industrie vor. (Landwirtschaft sowie Flug- und Schiffsverkehr haben wir hier ausgespart, obwohl auch dort natürlich Handeln dringend notwendig ist.) Wir knüpfen damit an das letzte große Klimaprogramm einer Bundesregierung an, das „Integrierte Energie- und Klimaprogramm“, das im Sommer 2007 auf Schloss Meseberg beschlossen wurde. Es enthielt 14 konkrete Gesetzes- und Verordnungsänderungen, zudem wurden gut ausgestattete Förderprogramme beschlossen.
Heute ist ein nicht minder umfassendes Programm nötig, um das Klimaschutzziel 2030 zu erreichen. Die hier vorgeschlagenen Instrumente werden dafür noch nicht ausreichen, aber sie können als das Pflichtenheft dieser Legislaturperiode verstanden werden. Mit einem kleineren Paket wird es jedenfalls nicht gelingen, das deutsche Klimaziel 2030 „sicher zu erreichen“, wie im Koalitionsvertrag formuliert.
Kernergebnisse
Bibliographische Daten
Grafiken aus dieser Publikation
Durchschnittstemperatur 1881 bis 2017 in Deutschland
Abbildung 1 von 15 Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz auf Seite 7
Illustrative Darstellung des Instrumentenmix sowie Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz
Abbildung 2 von 15 Eckpunkte für das Klimaschutzgesetz auf Seite 9
Unsere Expert:innen
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Frank Peter
Direktor Industrie
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Mara Marthe Kleiner
Leiterin des Büros des Exekutivdirektors (bis Dezember 2021)
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Patrick Graichen
Exekutivdirektor (bis Dezember 2021)