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Format
Impuls
Date
6. Juli 2018

Strom­netze für 65 Prozent ­Erneuerbare bis 2030

Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien

Strom­netze für 65 Prozent ­Erneuerbare bis 2030

Einleitung

Die seit Frühjahr 2018 amtierende Bundesregierung will die Erneuerbaren Energien weiterhin zielstrebig, effizient, netzsynchron und zunehmend marktorientiert ausbauen. Unter dieser Voraussetzung soll sich deren Beitrag zur Deckung unseres Strombedarfs bis 2030 auf etwa 65 Prozent erhöhen und damit gegenüber heute fast verdoppeln.

Was bedeuten 65 Prozent Erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 für den Ausbaubedarf der zentralen Technologien Photovoltaik, Onshore- und Offshore-Windkraft? Und: Welcher jährliche Zubau der einzelnen Technologien muss zugrunde gelegt werden, damit das Ziel zuverlässig eingehalten werden kann? Das ist der erste Fragenkomplex, dem sich dieses Impulspapier widmet.

Der zweite befasst sich mit einem Bündel kurz- und mittelfristig wirksamer Maßnahmen, die angesichts des aktuell verzögerten Ausbaus der Stromnetze helfen können, mehr Strom aus Erneuerbaren Energien in ein modernisiertes Bestandsnetz zu integrieren, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Im Kern geht es dabei um teils bereits eingeführte, teils vor der Anwendungsreife stehende Technologien, die eine höhere Auslastung des Bestandsnetzes erlauben. Die vorgestellten Maßnahmen wirken einerseits als Brücke, bis der bereits beschlossene Ausbau der Stromnetze abgeschlossen ist; andererseits treffen sie Vorsorge für den Zubau der Erneuerbaren Energien über 2030 hinaus.

Kernergebnisse

  1. Das 65-Prozent-Ziel der Bundesregierung zum Ausbau Erneuerbarer Energien erfordert fast 400 Terawattstunden Strom aus den sauberen Quellen im Jahr 2030.

    Dafür müssen jährlich mindestens fünf Gigawatt Photovoltaikleistung und vier Gigawatt Onshore-Windkraft neu installiert werden. Für die Photovoltaik bedeutet dies eine Verdoppelung des Zubaus, für Onshore-Windkraft das Halten des hohen Niveaus der letzten Jahre. Bei Offshore-Windkraft muss das Ausbauziel für 2030 von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt angehoben werden, gleichbedeutend mit einer Wiederannäherung an die Offshore-Ausbauziele früherer Bundesregierungen.

  2. Bei Umsetzung eines Zwölf-Punkte-Programms zur Netzmodernsierung kann das deutsche Stromnetz bis 2030 etwa 65 Prozent Erneuerbare Energien aufnehmen.

    Eine Kombination aus technischen Neuerungen, Regionalsteuerung beim Zubau der Erzeugungsanlagen und intelligenter Verteilung der Stromflüsse erlaubt eine gegenüber heute wesentlich höhere Auslastung bestehender Netze.

  3. Bis 2030 wird das bestehende Stromnetz vom heutigen „Handbetrieb“ auf einen zunehmend automatisierten Netzbetrieb umgestellt.

    Der schrittweise Übergang Richtung Netzsteuerung in Echtzeit erlaubt ebenfalls eine bessere Auslastung vorhandener Netze, ohne Einschnitte bei der Netzsicherheit in Kauf nehmen zu müssen. Die zunehmende Digitalisierung ebnet hierfür den Weg.

  4. Die im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) geplanten Gleichstromautobahnen (HGÜ) sollten so dimensioniert werden, dass weitere Großprojekte weder bis 2030 noch danach bis zur Vollendung der Energiewende erforderlich werden.

    Dies bedeutet entweder eine Aufstockung der Übertragungsleistung der geplanten Trassen oder die Verlegung von Leerrohren in diesen Trassen, in die später bedarfsgerecht zusätzliche Kabel eingezogen werden können.

Bibliographische Daten

Autor:innen
Philipp Litz, Dr. Stephanie Ropenus, Dr. Gerd Rosenkranz
Publikationsnummer
135/05-I-2018/DE
Veröffentlichungsdatum

6. Juli 2018

Seitenzahl
64
Zitiervorschlag
Agora Energiewende (2018): Strom­netze für 65 Prozent ­Erneuerbare bis 2030. Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien.
Projekt
Diese Publikation wurde erstellt im Rahmen des Projektes Stromnetze für Erneuerbare Energien.

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