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Format
Pressemitteilung
Date
21. April 2015

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung am Leitbild „Klimaschutz und Flexibilität“ neu ausrichten

Studie zur künftigen Rolle der gemeinsamen Erzeugung von Strom und Wärme schlägt Eckpunkte für Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vor

Berlin, 21. April 2015. Die Rolle von Kraftwerken, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen – Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) –, wird sich im Rahmen der Energiewende deutlich ändern müssen. Daher sollten neue KWK-Anlagen künftig jeweils für die spezifischen Funktionen vergütet werden, die sie im Energiesystem und im Wettbewerb mit anderen Optionen ausüben können. Dazu zählen Systemdienstleistungen, die Bereitstellung von Strom und Wärme, Flexibilität und der Klimaschutz. Das sind die Kernergebnisse einer Studie, die Agora Energiewende jetzt vorgestellt hat. Bislang erhalten KWK-Anlagen unabhängig von ihrem Beitrag zum Energiesystem und zum Klimaschutz mehrere direkte und indirekte Vergütungen.

„Fossile Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind im Vergleich zu ausschließlich stromerzeugenden Kraftwerken deutlich effizienter, dennoch verursachen sie im Gegensatz zu Erneuerbaren Energien immer noch klimaschädliche CO2-Emissionen – besonders, wenn es sich um KWK auf Basis von Kohle handelt“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. „Eine Förderung ist insofern nur dann gerechtfertigt, wenn die KWK die Energiewende stützt.“ Die künftige KWK-Förderung solle deshalb in ein Energiewende-Markdesign eingebettet werden. „Ein bestimmter Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung am Strommix ist kein Wert an sich – die KWK muss vielmehr unter dem Leitbild ‚Klimaschutz und Flexibilität’ ihre Rolle in der Energiewende neu definieren“, so Graichen. 

Um die Klimaschutzeffekte der KWK zu heben, solle das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) künftig gezielt klimaverträglichere Gas-KWK fördern. Ebenso solle die anstehende Novellierung des KWK-G dazu genutzt werden, in Zukunft jene Anlagen zu belohnen, die flexibler Strom und Wärme liefern können als bislang üblich. Das sind beispielsweise Kraftwerke, die mit Hilfe von thermische Speichern auch dann Wärme abgeben können, wenn sehr viel Strom aus Erneuerbaren Energien am Strommarkt verfügbar ist und KWK-Strom nicht benötigt wird. Auch könnten Module zur Wärmeerzeugung mit Strom (Power-to-Heat) in solchen Kraftwerken dazu genutzt werden, die fossile Wärmeerzeugung in Zeiten mit einem großen Stromangebot durch Elektrizität aus Erneuerbaren Energien zu ersetzen.

Damit KWK-Anlagen dementsprechend ausgerüstet werden, sollte ihr Strom künftig nicht mehr vergütet werden, wenn die Strompreise an der Strombörse negativ sind. Eine ähnliche Regelung gilt von 2016 an auch für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen.

Schließlich empfiehlt die Studie, dass die bisherige Zersplitterung der KWK-Förderung – Einspeisevergütung, vermiedene Netznutzungsentgelte, die Vermeidung von Abgaben und Umlagen, Boni auf den Eigenverbrauch, Investitionskostenzuschüsse und zinsverbilligte Darlehen – abgebaut wird, damit Betriebs- und Investitionsentscheidungen nicht mehr verzerrt werden. Stattdessen solle die Förderung künftig transparent und direkt erfolgen.

Die Studie wurde von der LBD Beratungsgesellschaft im Auftrag von Agora Energiewende ausgearbeitet. Die Publikation steht unten zum kostenfreien Download zur Verfügung.

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