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Anfang 2027 löst der europäische Emissionshandel, der vor allem die Bereiche Verkehr und Gebäude erfasst (ETS II), die nationalen CO2-Festpreise des Brennstoffemissionshandels (BEH) ab.
Der ETS II mit seiner festen CO2-Obergrenze könnte eine starke Klimaschutzwirkung haben. Doch je weniger die Emissionen bis Anfang 2027 sinken, desto höher werden die Preise im ETS II ausfallen. Ohne weitere Klimaschutzmaßnahmen könnten diese auf über 200 Euro/t CO2 springen – ein Anstieg von 38 ct/l für Benzin und rund 3 ct/kWh für Erdgas.
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Eine Fortentwicklung der nationalen CO2-Bepreisung bei gleichzeitig greifenden Entlastungs-maßnahmen ab 2024 ist notwendig,
um eine Annäherung an ein höheres Preisniveau im ETS II zu ermöglichen und sprunghafte Preisanstiege zu verhindern. Der nationale Festpreis sollte ab 2024 auf 60 Euro/t CO₂ erhöht werden – das entspräche beim derzeitigen Benzinpreis von 1,90 Euro einer Erhöhung von 8,5 Cent oder rund 4 %. Ab 2025 könnte ein Handelssystem innerhalb fester Preiskorridore die marktbasierte Preisbildung im ETS II vorbereiten.
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Ein CO2-Preis für Verkehr und Gebäude setzt wichtige Anreize zur Dekarbonisierung, reicht für sich aber nicht aus, um Klimaschutzmaßnahmen effektiv umzusetzen.
Denn die Möglichkeiten der Verbraucher:innen, auf einen höheren CO₂-Preis zu reagieren – etwa durch den Wechsel auf klimafreundlichere Verkehrsmittel –, werden weitgehend durch die existierende Infrastruktur sowie Kaufkraft und Ersparnisse bestimmt. Um das Risiko sehr hoher Preise zu mindern, sollte daher der Emissionshandel als Teil eines Instrumentenmix eingesetzt werden.
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Der ETS II könnte bei einem durchschnittlichen CO2-Preis von 150 €/t CO2 zwischen 2027 und 2032 zu staatlichen Einnahmen von rund 180 Milliarden Euro führen.
Diese sollten vollständig dafür verwendet werden, Bürger:innen durch ein Klimageld und zusätzliche bedarfsorientierte Unterstützungsmaßnahmen von höheren fossilen Brennstoffkosten zu entlasten und bei der Investition in klimaneutrale Technologien zu unterstützen.
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